Seit ihrer Corona-Impfung im März 2021 kann Pia Aksoy aus Rheinland-Pfalz auf einem Ohr nicht mehr hören. Jetzt muss der Bundesgerichtshof (BGH) über die Schadensersatzklage der Mittvierzigerin gegen den britisch-schwedischen Pharmakonzern „Astrazeneca“ entscheiden. Mit einem wegweisenden Präzedenzurteil könnte Karlsruhe den Opfern des staatlichen Impf-Terrors (CSU-Söder: „Pandemie der Ungeimpften!“) doch noch späte Gerechtigkeit widerfahren lassen.
Während der vom politisch-pharmazeutischen Komplex hochgejazzten Corona-Hysterie wurden in Deutschland rund 200 Millionen Menschen im Rahmen eines skrupellosen Massenexperiments hastig zusammengebraute Impfstoffe zum vorgeblichen Schutz gegen Covid verabreicht. Viele erlitten Impfschäden (u.a. Herzerkrankungen, Arthrose) oder erkrankten plötzlich an Krebs. Nicht wenige starben, viele leiden bis heute. Die genaue Höhe der Impf-Geschädigten ist nicht verlässlich bekannt.
Deutschlandweit waren oder sind noch immer den Angaben von Anwälten zufolge mindestens 185 Zivilklagen anhängig. Vor Gericht verlangen die Opfer Entschädigung von den Impfstoffherstellern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich jetzt in einem Musterprozess mit einer Schmerzensgeld-Klage gegen den britisch-schwedischen Impfstoffhersteller „Astrazeneca“.
Vorinstanzen hatten die Klage bislang abgewiesen. Es geht darum, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen. Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen zum Prozessauftakt vor dem BGH.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











