Die Bundesanwaltschaft hat einen neuen Haftbefehl gegen den Syrer Mahmoud M. erwirkt, der im Mai in Bielefeld mehrere Menschen mit einem Messer und einem Stockdegen schwer, teils lebensgefährlich, verletzt haben soll. Wie die Behörde in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, wurde der 35-jährige Syrer dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Ihm werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last gelegt.
Der Angriff ereignete sich am Abend des 18. Mai in einer Bar in Bielefeld, in der Gäste den Aufstieg ihres Fußballvereins feierten. M. soll laut Ermittlungen gezielt auf die Menschen eingestochen haben. Vier Personen wurden dabei lebensgefährlich verletzt. Nach der Tat flüchtete der Verdächtige, konnte jedoch am späten Abend des darauffolgenden Tages in der Nähe von Düsseldorf festgenommen werden. Zunächst war M. aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bielefeld in Untersuchungshaft genommen worden.
Die Bundesanwaltschaft übernahm am 20. Mai die Ermittlungen. Grund dafür ist der Verdacht, dass es sich bei dem Angriff um einen religiös motivierten Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln könnte.
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