Die Bundesregierung plant, die Bürgergeld-Zahlungen an geflüchtete Ukrainer zu reformieren. Alle Ukrainer, die nach dem 1. April nach Deutschland kamen, sollen kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Staat will so Kosten sparen. Doch ein Papier des Arbeitsministeriums, das NIUS vorliegt, zeigt nun: Die Reform wird voraussichtlich mit rund 180 Millionen Euro Mehrkosten verbunden sein.
Konkret rechnet das Ministerium von Bärbel Bas (SPD) durch die Umstellung von Bürgergeld auf Asylleistungen mit 179 Millionen Euro mehr für 2025. Grund dafür sind die veränderten Zuständigkeiten. Zwar spart die Bundesregierung nach eigener Prognose 1,196 Milliarden Euro ein, wenn sie nicht mehr das Bürgergeld für Ukrainer zahlt. Gleichzeitig aber verpflichtet sich der Bund, die anfallenden Kosten von Bund und Kommunen für die Asylleistungen zu übernehmen. Und diese sind mit 1,375 Milliarden veranschlagt – Mehrkosten also in Höhe von 179 Millionen.
Bislang für geflüchtete Ukrainer zuständig: die Jobcenter
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