In der ZDF-Sendung „Markus Lanz – Das Jahr 2025“ am Mittwochabend hat Frauke Brosius-Gersdorf ihre gescheiterte Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht kommentiert und dabei kontroverse Äußerungen getätigt. Die Staatsrechtlerin sagte, es sei ihrer Auffassung nach „nicht legitim“ gewesen, sie aufgrund ihrer Positionen nicht zu wählen, weil es sich bei einem Richteramt um „ein juristisches Amt und kein politisches Amt“ handele.
Sie kritisierte außerdem, dass ihre Wahl innerhalb der Unionsfraktion überhaupt zu politischen Diskussionen geführt hatte. „Da muss man einfach Fraktionsdisziplin ausüben. Da geht es nicht um Gewissensentscheidungen. Und das war schon irgendwo auch ein Angriff auf unsere liberale Demokratie.“
Damit stellt sie das parlamentarische Grundprinzip gewissensbasierter Entscheidungen, das für Abgeordnete gerade bei der Besetzung wichtiger Ämter mit großer politischer Tragweite von elementarer Bedeutung ist, praktisch infrage. Gleichzeitig legt sie nahe, dass ein technokratisches „Auskungeln“ von Kandidaten entlang von Fraktionsgrenzen die eigentliche Form liberaler Demokratie sei. Zudem deutet sie ihr persönliches Scheitern als Warnsignal für die Demokratie insgesamt.
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