Vorgestern Abend, dem 6. 5. 2025, vor allem gestern am 7.5. 2025 machte die Nachricht die Runde, dass die Innenministerin des Landes Brandenburg Katrin Lange (SPD) den Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz, Jörg Müller, mit sofortiger Wirkung von der Führung der Dienstgeschäfte entbunden hat. Müller soll in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Das „notwendige Vertrauen für eine gemeinsame weitere Zusammenarbeit“ sei nicht mehr gegeben, heißt es.
Brisant und gesellschaftspolitisch wurde die personalpolitische Entscheidung Langes deshalb, weil der Grund in der Einstufung des Landesverbandes der AfD lag, die Müller am 14. April als „gesichert extremistisch“ hochstufte. Müllers politisch motivierte Aktion verwunderte deshalb schon nicht, weil unter Müllers Leitung der Brandenburger Verfassungsschutz sich auf die schiefe Ebene begab, zur politischen Polizei zu werden. Diese Befürchtung muss man leider so lange hegen, solange der Verfassungsschutz Einschätzungen wie Urteile veröffentlicht, die in den demokratischen Prozess eingreifen, ohne dafür Belege zu erbringen. Denn die angeblichen Gutachten, auf die man sich stützen will, werden praktischerweise als „geheim“ eingestuft und damit der Bewertung durch die Öffentlichkeit entzogen. Macht also der Verfassungsschutz, was er will – oder was er nach rotgrüner Meinung soll?
Innenministerin Lange rechtfertigte den Rauswurf von Müller mit einer erheblichen Störung des Vertrauensverhältnisses, denn Müller hatte zwar die Hochstufung am 14. April vorgenommen, doch Lange den entsprechenden Einstufungsvermerk nach Langes Darstellung erst am 5. Mai 2025 vorgelegt – kurz vor der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag. Dass Müller eine unselige Verordnung des blamierten Michael Stübgen nutzte, um eigenmächtig die Höherstufung vorzunehmen und seine Innenministerin kurz vor der Ausschusssitzung in Kenntnis davon zu setzen, riecht nach Intrige, denn damit nahm er der Innenministerin die Zeit, sich mit dem sogenannten Gutachten auseinanderzusetzen. Womöglich tat Müller das, weil er Langes Einstellung kannte, die nicht viel davon hielt, die AfD höher zu stufen. Nun lässt Lange die Höherstufung vorerst bestehen, weil sie sich erst mit den Ergebnissen der Sammelleidenschaft des eifrigen Herrn Müller auseinandersetzen muss.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











