Bilder von Minderjährigen: EU-Kommission will X wegen Erotik-Funktion der KI Grok untersuchen

vor 6 Monaten

Bilder von Minderjährigen: EU-Kommission will X wegen Erotik-Funktion der KI Grok untersuchen
Bildquelle: Apollo News

Ein Sprecher der EU-Kommission kündigte an, dass die X-KI Grok wegen des „Spicy Mode” untersucht werde. Dieser Modus erlaubt es, dass Bilder – auch von echten Personen – so bearbeitet werden, dass Personen in Bikinis oder auf andere aufreizende Weise dargestellt werden. Dabei war es auch zu entsprechenden Bildern Minderjähriger gekommen. „Das ist nicht scharf. Das ist illegal. Das ist entsetzlich. Das ist ekelhaft”, sagte der EU-Sprecher am Montag. Auch in England ist ein Verfahren gegen Musk wegen des Modus eingeleitet worden, wie der Telegraph berichtet. Der KI-Modus erlaubt es auch, Bilder von Prominenten wie beispielsweise Kate, der Princess of Wales, zu bearbeiten.

Grok schrieb in einem X-Post, dass es wegen einer Sicherheitslücke zu den Darstellungen gekommen sei und dass solche Bilder gegen die Richtlinien des Unternehmens verstoßen. Es wurde betont, dass solche Bilder „illegal und verboten” seien und man daran arbeite, die Sicherheitslücke zu schließen. Die Bilder seien gelöscht und die entsprechenden Nutzer seien dauerhaft gesperrt worden, hieß es am Sonntag auf dem X-Sicherheitsaccount. Elon Musk schrieb dazu: „Wer Grok zur Erstellung illegaler Inhalte nutzt, wird die gleichen Konsequenzen tragen, als würde er illegale Inhalte hochladen.”

In Großbritannien ist es seit Inkrafttreten des Online Safety Acts im Sommer 2025 verboten, KI-veränderte Fotos und Videos zu posten, die sexuell explizite Darstellungen enthalten oder die zu „Hass schüren” könnten, weil beispielsweise zu Gewalt gegen eine bestimmte Gruppe aufgerufen wird, wie die britische Regierung auf ihrer Internetseite mitteilte. Keir Starmer sprach sich dafür aus, dass die Regulierungsbehörde Ofcom alle ihr zustehenden Mittel im Vorgehen gegen X nutzen solle. Das kann eine technische Blockierung von X umfassen oder ein Verbot, mit Werbepartnern in Großbritannien zusammenzuarbeiten, sodass der Internetplattform finanzielle Einnahmen fehlen würden.

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