Damit Flüchtlinge ihr Taschengeld, das sie vom Staat bekommen, nur für ihren eigenen Bedarf benutzen und nicht beispielsweise ins Ausland zu ihren Familien schicken können oder damit Schlepperbanden bezahlen, haben etliche Landkreise bereits die Bezahlkarte für Flüchtlinge eingeführt. Mit dieser Karte können Flüchtlinge einkaufen gehen, haben aber kein Bargeld mehr zur Verfügung. Zudem ist in der Regel die Bezahlkarte örtlich limitiert, sodass die Empfänger an den Umkreis ihres Meldeorts gebunden sind.
Seit Einführung der Bezahlkarte engagieren sich verschiedene linke Vereinigungen gegen die Bezahlkarte und ermöglichen es Flüchtlingen, die Bezahlkarte gegen Geld einzutauschen, um das System damit auszutricksen. Für die Politik ein Ärgernis, da sich so die Intention hinter der Bezahlkarte nicht entfalten kann.
Aus einer kleinen Anfrage, die der sachsen-anhaltinische AfD-Landtagsabgeordnete Ulrich Siegmund stellte, geht nun hervor, dass der Regierung von Ministerpräsident Haseloff vier Gutschein-Tauschbörsen im gesamten Bundesland bekannt sind. Gleichzeitig stellt die Landesregierung klar, dass die Tauschbörsen legal sind und „keine Fälle von Betrug im strafrechtlichen Sinne (§ 263 Strafgesetzbuch)“ darstellen.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











