Sneaker, Streaming-Abos, handgestrickte Alpakapullover aus den Anden – im Internet ist alles erhältlich. Wer es allerdings etwas spezieller mag und das nötige Kleingeld mitbringt, der ordert sich als Asylbewerber aus der Türkei neuerdings einfach seine eigene strafrechtliche Verfolgung. Inklusive offizieller Anklageschrift, mit digitalem Stempel, amtlichem Aktenzeichen und freundlichen Grüßen eines türkischen Staatsanwalts.
Was auf den ersten Blick wie das Drehbuch für eine überdrehte Politsatire wirkt, beschäftigt zunehmend die deutschen Verwaltungsgerichte – und offenbart ein ebenso lukratives wie hanebüchenes Geschäftsmodell. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Masche in einem aktuellen Urteil seziert. Man lese und staune.
Es klagte ein türkischer Asylbewerber gegen seine drohende Abschiebung. Seine erzählte Fluchtgeschichte klang zunächst nach dem traurigen, aber bekannten Standardrepertoire vor deutschen Ausländerbehörden: kurdische Abstammung, Mitgliedschaft in der prokurdischen HDP, nächtliche Verhöre, Schläge durch Polizisten, Flucht über die Balkanroute.
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