Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weitreichende Vergesellschaftungen in der Hauptstadt ermöglichen soll. Das Papier mit dem Titel „Vergesellschaftungsgesetz“ umfasst 27 Seiten und liegt B.Z. und Bild vor. Der Entwurf geht in mehreren Punkten über die Forderungen der Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hinaus.
In dem Entwurf heißt es, das Gesetz solle „Vergesellschaftungen von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln sowie deren Überführung in Gemeineigentum“ ermöglichen. Eingesetzt werden soll es zur „Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsvorsorge ohne Gewinnabsicht“, insbesondere bei Wohnraum, Energie, Wasser und Wärme.
Beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ im Jahr 2021 hatten 57,6 Prozent der Berliner für eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt. Der Entscheid war rechtlich nicht bindend, forderte aber den Senat zum Handeln auf. Eine spätere Expert*innenkommission kam zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Umsetzung auf Grundlage von Artikel 15 GG grundsätzlich möglich sei.
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