Bayerisches Justizministerium rechtfertigt Vorgehen gegen „strafbaren Hass“: Das „dient dem Schutz der Meinungsfreiheit“

vor etwa 1 Jahr

Bayerisches Justizministerium rechtfertigt Vorgehen gegen „strafbaren Hass“: Das „dient dem Schutz der Meinungsfreiheit“
Bildquelle: Apollo News

„Die konsequente Verfolgung von strafbarem Hass, insbesondere im Internet, dient gerade dem Schutz der Meinungsfreiheit“, so rechtfertigt das bayerische Justizministerium das harte Vorgehen gegen angebliche Hassnachrichten. „Strafbare Beleidigungen und Bedrohungen“ könnten dazu führen, dass „Andersdenkende eingeschüchtert werden“ und sich aus dem öffentlichen Meinungsaustausch zurückziehen, heißt es vom Ministerium auf Anfrage von Welt. Auf Nachfrage von Welt, ob nicht auch diejenigen eingeschüchtert werden könnten, die Politiker kritisieren, gibt es keine Antwort.

Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften gibt es Sonderdezernate gegen Hate-Speech, wie es in der Antwort auf die Presseanfrage heißt. „Dadurch sind spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern vor Ort“, so eine Pressesprecherin. Außerdem gebe es einen zentralen „Hatespeech-Beauftragten“ bei der Generalstaatsanwaltschaft München.

Das bayerische Justizministerium begründet das strikte Vorgehen gegen vermeintliche Hassnachrichten: „Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich strafbarer Hass und Hetze im Netz zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickeln und – gerade im Internet – ein erschreckendes Ausmaß angenommen haben“, so die Pressesprecherin. Doch lässt das Justizministerium die Frage unbeantwortet, welche konkreten Gefahren für die Demokratie gemeint seien.

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