Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) langt bei Gutverdienern zu: Ab 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung kräftig – mit drastischen Folgen fürs Nettogehalt.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung wird bundeseinheitlich auf 8450 Euro pro Monat angehoben (aktuell 8050 Euro). Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent bedeutet das rund 74 Euro mehr pro Monat – je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für Arbeitnehmer heißt das: 37 Euro weniger netto im Monat, also 444 Euro pro Jahr. Höhere Rentenansprüche gibt es dafür erst im Alter – und die dürften bei den meisten Menschen nur ein paar Euro ausmachen.
Bei der Kranken- und Pflegeversicerung steigt die Bemessungsgrenze von 5512,50 Euro auf 5812,50 Euro pro Monat. Bei zirka 16 Prozent Beitragssatz macht das 48 Euro zusätzlich, geteilt mit dem Arbeitgeber. Netto-Belastung: 24 Euro pro Monat, also 288 Euro pro Jahr.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











