Kurznachrichten auf Diensthandys können unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt nun verpflichtet, vier beim Ministerium vorhandene SMS der früheren Außenministerin Annalena Baerbock offenzulegen. Das Urteil erging am 20. März 2026 im Verfahren VG 2 K 3/24.
Geklagt hatte Arne Semsrott, Projektleiter der Transparenzplattform FragDenStaat. Er hatte im Juni 2023 Zugang zu SMS beantragt, mit denen Baerbock bei Vertretern anderer UN-Mitgliedstaaten um Unterstützung für eine Ukraine-Resolution geworben hatte. Der Antrag bezog sich auf eine Abstimmung in der UN-Generalversammlung im Februar 2023.
Die Resolution ES-11/6 wurde am 23. Februar 2023 mit 141 Ja-Stimmen, sieben Gegenstimmen und 32 Enthaltungen angenommen. Sie forderte einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine auf Grundlage der UN-Charta und verlangte den Abzug russischer Truppen aus dem international anerkannten Staatsgebiet der Ukraine. Beschlüsse der UN-Generalversammlung sind politisch relevant, aber grundsätzlich nicht rechtlich bindend wie Resolutionen des Sicherheitsrats.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











