Ausstieg aus Medienstaatsvertrag wäre „Frontalangriff auf freie Medienordnung“, meint NDR-Justiziar

vor 13 Tagen

Ausstieg aus Medienstaatsvertrag wäre „Frontalangriff auf freie Medienordnung“, meint  NDR-Justiziar
Bildquelle: Apollo News

Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern will den NDR-Staatsvertrag und den Medienstaatsvertrag im Falle einer Regierungsbeteiligung kündigen und stattdessen einen Grundfunk einführen. Das NDR-Magazin Zapp widmete sich deswegen in einer 22-minütigen Folge unter dem Titel „AfD im Wahlkampf: Angriff auf ARD und ZDF“ den Plänen der Partei.

In dem Beitrag kommt auch der NDR-Justiziar Michael Kühn zu Wort. Dieser erklärt, dass eine Kündigung des NDR-Staatsvertrags rechtlich möglich wäre, jedoch erst 2031 wirksam würde. „Innerhalb dieser fünf Jahre sendet der NDR ganz normal wie bisher auch sein Programm. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern müssen dafür ihren Rundfunkbeitrag auch bezahlen. Also ist mitnichten so, dass mit einer Kündigung dann automatisch die Beitragspflicht entfällt“, erklärt Kühn.

Anschließend kritisiert Kühn die AfD-Pläne: „Zunächst einmal ist die Ankündigung, die Medienstaatsverträge in Deutschland zu kündigen, ein Frontalangriff auf die freie Medienordnung in Deutschland.“ Weiter sagt Kühn: „Aus gutem Grund gibt es in Deutschland eine sehr ausdifferenzierte Medienordnung. Das fängt damit an, dass zuständig für die Medien und für den Rundfunk die Länder sind und nicht der Bund. Das sind die Lehren aus dem Dritten Reich, in dem in Berlin der Volksempfänger, der Reichsfunk, auch propagandistisch tätig gewesen ist.“

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