Acht Mitglieder der Identitären Bewegung wurden am Donnerstag am Flughafen München daran gehindert, nach Mailand zu fliegen, um am „Remigration Summit 2025“ teilzunehmen. Die Bundespolizei verhängte gegen die Betroffenen eine Ausreisesperre und untersagte ihnen die Ausreise nach Italien, Österreich und in die Schweiz. Die Personen wurden am Flughafen befragt und erst nach mehreren Stunden wieder entlassen.
Zudem wurden die Betroffenen mit der Auflage versehen, sich bis einschließlich des 17. Mai täglich zwischen 17 und 20 Uhr bei der jeweiligen örtlichen Polizeibehörde melden zu müssen. Zur Begründung hieß es in dem entsprechenden Schreiben der Bundespolizei: „Im Fall einer Ausreise deutscher Rechtsextremisten besteht die erhebliche Gefahr der Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland.“
In einer Eilentscheidung wurde das Vorgehen der Bundespolizei vorläufig durch das Verwaltungsgericht München bestätigt. In dem Urteil hieß es: „Insbesondere können das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden erleiden, wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“. Die Bundespolizei beruft sich dabei in ihrem Schreiben auf die Paragraphen 7 und 10 des Passgesetzes.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











