Im März siegte die AfD-Politikerin Gerrit Huy gegen Correctiv – das Landgericht Berlin untersagte der Redaktion zentralste Teile der Berichte rund um das sogenannte „Geheimtreffen“. Jetzt hat das Gericht die Urteilsbegründung veröffentlicht. Darin wird in aller Härte mit der Arbeit von Correctiv abgerechnet.
Das Gericht bezeichnet weite Teile der Correctiv-Geschichte als „unwahr“ und sogar „aus der Luft gegriffen“. So sei etwa unwahr, dass der radikale Aktivist Martin Sellner im Rahmen seines Remigrationskonzeptes eine „Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland“ angestrebt oder vertreten habe. Dass Herr Sellner im Rahmen seines Vortrags weder den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft noch Ausweisung und Abschiebung deutscher Staatsbürger gefordert habe, sei unstrittig.
Auch Correctiv hatte diese Tatsachenbehauptung nicht verteidigt – die Darstellung sei gar keine Tatsachenbehauptung, sondern vielmehr eine Meinungsäußerung. Das Gericht untersagte diesen zentralen Teil der Potsdam-Geschichte als Falschaussage.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











