Die gesamte deutsche Presse, auch die Mainstream- und „Woke“-Presse, ist sich einig: Das Urteil des Landgerichts München I über das ZDF-/Böhmermann-Machwerk vom 7. Oktober 2022 ist eine riesige Klatsche für das ZDF und für Jan Böhmermann. Das Landgericht hat dem ZDF und Böhmermann soeben die weitere Verbreitung von vier „Fake News“ über den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, untersagt. Dass Schönbohm kein Schmerzensgeld erhält, ist belanglos. Vielmehr zeigt das Gericht überdeutlich auf, dass ZDF-Mann Böhmermann eklatant gegen Presse- und Persönlichkeitsrecht verstoßen hat.
Niemand sieht das anders. Doch, Böhmermann ist dieser Niemand. Nun biegt er sich das Urteil in seiner „Parallel“-Welt so hin, wie er es gerne gehabt hätte. In den sozialen Netzwerken schreibt er: „Unsere (pluralis majestatis! -TE) Meinung zur mangelnden Eignung des Klägers als BSI-Präsident bleibt unverändert und ist gut begründet … Alles andere ist Schaum und Quatsch bzw. Clickbait“ („clickbait“ ist ein „bait“, also ein Köder, um Klickzahlen in den Netzwerken zu generieren).
Para-Welten produziert Böhmermann gerne, um sich wichtig zu machen. Wobei „para“ bekanntermaßen auch im Wort „paranoia“ steckt. Paranoiker neigen ja dazu, alle reale Welt in ihre Welt, ihren „nous“ (= Verstand) „ver-rückt“ neben die Realität, einzuordnen. Und sich in der Folge im Besitz höherer Wahrheiten zu wähnen und jede Kritik an der eigenen Person als Blasphemie zu werten. Wenn es für solche pseudojournalistischen Produkte dann auch noch „journalistische“ Preise zuhauf gibt, dann liegt hier ein „Greta“-Syndrom Nummer 2 vor. Die schwedische Schulschwänzerin wurde ja ebenfalls von aller Welt hochgejubelt, von Kirchenoberen gar zur Prophetin erklärt, bis sie selbst glaubte, solches zu sein. Aber lassen wir die Psychodiagnostik.
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