Aufwand würde „Arbeit zum Erliegen bringen“: So wenig weiß die Regierung über eingereiste Kriegsverbrecher

vor mehr als 1 Jahr

Aufwand würde „Arbeit zum Erliegen bringen“: So wenig weiß die Regierung über eingereiste Kriegsverbrecher
Bildquelle: NiUS

Es ist eine Frage von großem öffentlichen Interesse: Wie viele von den Flüchtlingen, die Deutschland aufnimmt, sind vor Kriegsverbrechen geflüchtet – und wie viele sind selbst Kriegsverbrecher? Die AfD stellte nun eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung. Titel: „Hinweise auf Kriegsverbrecher unter Asylsuchenden seit dem Jahr 2014“. Das Innenministerium hat auf die 17 Fragen der Fraktion geantwortet – in den meisten Fällen ziemlich unbefriedigend.

Immerhin bekannt ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2022 exakt 1570 „Hinweise zu Kriegsverbrechen, die im Rahmen des Asylverfahrens bekannt werden, an die zuständigen Sicherheitsbehörden“ weitergeleitet hat. 2022 waren es 540, im vergangenen Jahr 680, dazu kamen 350 im ersten Halbjahr 2024.

Bis 2019 waren es etwa 5200 Hinweise. Zwischen 2019 und 2021 ist die Faktenlage besser: 117 Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) wegen Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Tatorte: Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea, Gambia, Jemen, Kongo, Libyen, Mali, Nigeria, Pakistan, Tschetschenien. In 16 Fällen kam es zu einer Anklage und bis Sommer 2022 zu neun rechtskräftigen Urteilen. So detailliert antwortete damals das Justizministerium auf eine Anfrage der Linken.

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