Als Teil des Pakets, um Verbraucher von den hohen Energiepreisen zu entlasten, beschloss die Regierung zuletzt die Möglichkeit der Zahlung einer einmaligen steuerfreien 1.000-Euro-Prämie im Jahr 2026 an Arbeitnehmer. Wie jetzt aus dem entsprechenden Gesetzentwurf, der Welt vorliegt, hervorgeht, erhalten auch Empfänger von Leistungen nach SGB II, also Bürgergeld, die steuerfreie Einmalzahlung.
Konkret heißt es im Entwurf: „Arbeitnehmern sollen diese Leistungen auch dann in voller Höhe zugutekommen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen“. Somit profitieren auch sogenannte „Aufstocker“, also Bürgergeldempfänger, die nebenbei einer geringfügigen oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, von der 1.000-Euro-Prämie.
Zuletzt stiegen im Jahr 2024 die Ausgaben für Bürgergeldempfänger auf insgesamt 46,9 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund vier Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Nach Angaben der Bundesregierung erhielten rund 5,5 Millionen Menschen Leistungen aus dem Bürgergeld.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











