Nach einer Klage von drei Schwarzafrikanern hat die Bundesregierung bei ihrer sogenannten neuen Migrationspolitik eine blamable Niederlage kassiert – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will trotzdem an den Grenz-Zurückweisungen auch von Asylbewerbern festhalten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag (2. Juni) die Zurückweisung von Asylbewerbern auf deutschem Gebiet für rechtswidrig erklärt. Sie dürften nicht ohne Prüfung des Asylantrags nach dem sogenannten Dublin-Verfahren abgewiesen werden, entschied das Gericht in einem Eilverfahren.
Im konkreten Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem die Somalier ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Dagegen wehrten sich die Schwarzafrikanerper Eilverfahren. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
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