Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auf seiner Seite die aktuell stattfindende „Interkulturelle Woche“ der ökumenischen Kirchen beworben. Ziel der Veranstaltungsreihe sei es, so schrieb die Behörde auf ihrer Website, einen „Gegenpol zum immer lauter werdenden Rechtspopulismus“ zu schaffen. Nur: Einer Behörde ist es überhaupt nicht erlaubt, politisch Stellung zu beziehen. Nach einer NIUS-Anfrage hat das BAMF die Werbung für die Veranstaltungsreihe nun gelöscht.
Der „Rechtspopulismus“, zu dem laut Veranstaltern der „Interkulturellen Woche“ ein „Gegenpol“ erzeugt werden soll, ist eine politische Strömung, die – ähnlich wie etwa der Linkspopulismus – von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Da die Behörde als solche dem Neutralitätsgebot unterstellt ist, dürfte man sich zu diesem Thema also überhaupt nicht äußern – und tat es zunächst doch, und dann auch noch einseitig. Auf eine NIUS-Anfrage, ob diese Positionierung nicht einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot darstelle, reagierte die Behörde nun, indem sie den Verweis löschte.
Rechtswissenschaftler Prof. Volker Boehme-Neßler (Universität Oldenburg) hält die fehlende Neutralität, die die zeitweise Werbung offenbarte, für problematisch: „Hier wurde einseitig gegen eine politische Richtung Stellung bezogen. Das BAMF agierte hier nicht politisch neutral, es hat vielmehr Einfluss auf die politische Willensbildung genommen. Doch dies ist dem Staat und seinen Institutionen untersagt.“
Rechtswissenschaftler Prof. Volker Boehme-Neßler
In einer weiteren Beschreibung der Veranstaltungsreihe, die von den ökumenischen Kirchen organisiert wird, heißt es: „Auf größer werdende Vorbehalte und Ängste, auf zunehmende Ausgrenzung, offenen Rassismus und die Zurückweisung von Menschen mit Migrationsgeschichte antwortet die Interkulturelle Woche mit einem klaren Statement: Wir sind DAFÜR – für jeden einzelnen Menschen!“
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