»Berlin ist nicht Weimar!« So lauten Deutschlands angesichts von Politikturbulenzen bürgertröstende Worte. Oder stehen doch wieder Zerfallszeiten einer deutschen Demokratie ins Haus? Geschichtserinnerungen kommen da auf. Etwa gellte durch Italiens Städte im Zweiten Punischen Krieg der Schrei »Hannibal ad portas!«, warnend vor dem schrecklichen Feldherrn Karthagos. Nun erschallt quer durch Deutschland der Ruf: »Nach der Macht greift Höcke!« Als gerichtszertifizierter Faschist ruiniert er Thüringens Parlamentarismus, und seine SPD-beglaubigten Nazis machen sich ans Erobern auch von Sachsen und Brandenburg. Erst gehört ihnen der Osten, und dann … Schon haben sie eine zweite Wannsee-Konferenz abgehalten und die millionenfache Deportation von Migranten geplant, reden sie wieder vom »tausendjährigen Deutschland«, jagen andersdenkende Parlamentarier. Gerade noch können »Demonstrationen gegen rechts« der braunen Flut wehren, auch dank »Rock gegen rechts« und »Omas gegen rechts«. Wann endlich verbietet man eine AfD oder trocknet sie wenigstens finanziell aus, die sich ans Zerstören all dessen macht, was am postnationalen Deutschland so gut war!
Doch wie wahrscheinlich ist es wohl, dass nach einer kommenden Bundestagswahl ein AfD-Kanzler einem rechten Koalitionskabinett vorsteht, ja gar mit eigener Mehrheit regieren kann? Und was mag wohl geschehen, wenn einer wie Björn Höcke in einem ostdeutschen Bundesland eines Tages zum Ministerpräsidenten gewählt werden sollte, womöglich von keinem Koalitionspartner ausgebremst? Mit welcher Katastrophe wäre dann zu rechnen?
Die Kompetenzen deutscher Länder sind beschränkt. Sie umfassen vor allem das Kommunal- und Polizeirecht, das Ordnungs- und Versammlungsrecht, die Wissenschafts-, Bildungs- und Medienpolitik, zudem die Besoldung und das Laufbahnrecht von Landesbeamten und Richtern. Obendrein werden nicht nur die Landesgesetze, sondern auch die Bundesgesetze von den Landesverwaltungen ausgeführt. Außerdem hat ein Land wie Thüringen vier der 69 Stimmen im Bundes- rat – und Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreiches Bundesland auch nur sechs. Durchaus eröffnen Bundesratsstimmen Gestaltungsmöglichkeiten, freilich meist in Formen, die man anderswo Erpressung nennen würde. Doch länderseitiges Druckpotential findet sich kaum auf den Gebieten der Migrations-, Europa-, Russland- oder Verteidigungspolitik, die AfD- Wählern so sehr am Herzen liegen. Und zum Aufbau einer gesamtdeutschen Diktatur reichen die Kräfte eines Bundeslandes schwerlich aus.
Und falls die AfD ohnehin in einer Koalition regieren müsste, dürfte es ihr so gehen wie der CDU in Bündnissen mit den Grünen: Der medial ins Übergroße gezoomte Schwanz wedelt mit dem unwillkommenen Hund. Auch müsste nach Art. 28,1 des Grundgesetzes die politische Ordnung eines AfD- Landes weiterhin »den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen«. Das aber setzt jeder Umgestaltung ihre Grenzen. Und sollte ein AfD-Land die ihm »nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz obliegen- den Bundespflichten« nicht erfüllen, so kann gemäß Art. 37 des Grundgesetzes die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates den »Bundeszwang« durchführen, also einen Staatskommissar samt Tross in die Landeshauptstadt entsenden. Der wäre dann weisungsbefugt gegenüber dem Land samt dessen Regierung und Behörden. (…)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











