Die Europäische Union baut ihre Meldepflichten aus: Meeresangler müssen ihren Fang künftig über die sogenannte RecFishing-App an die EU-Kommission melden. Bislang betrifft das nur bestimmte Fischarten und Fanggebiete: den Wolfsbarsch und den Aal in der Nordsee sowie Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. 2030 soll die Dokumentationspflicht aber ausgeweitet werden.
Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung (EU) 2023/2842, deren Ziel es ist, auch Freizeitfänge stärker in die Bestandsüberwachung einzubeziehen. Obwohl die Verordnung ab dem 1. Januar gelten soll, ist die technische Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wird die RecFishing-App nämlich voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 in den App-Stores von Android und Apple in Deutschland verfügbar sein.
Hintergrund sind technische Abstimmungen auf Ebene der EU-Kommission. Die Verordnung gilt trotzdem jetzt schon. „Bis zur Bereitstellung der App müsste daher davon ausgegangen werden, dass das Angeln an den Küsten vorerst auch ohne Nutzung der Anwendung möglich ist. Sobald die App verfügbar ist, sollen die Meldepflichten jedoch vollständig greifen“, heißt es dazu vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV).
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