Das Amtsgericht Haßfurt hat Stefan Niehoff zu einer Geldstrafe von 825 Euro verurteilt, berichtet Nius. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte den durch das „Schwachkopf“-Bild von Robert Habeck bekannt gewordenen Rentner in fünf Fällen wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ und in einem Fall wegen Volksverhetzung angeklagt und ursprünglich eine Geldstrafe von 1.350 Euro in 90 Tagessätzen gefordert. Schon zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch einigten sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft auf die Absetzung von zwei der sechs Punkte – daraufhin forderte die Behörde 70 Tagessätze zu je 15 Euro.
Ausschlaggebend für die Verurteilung: Die „kritische Verwendung“ der von Niehoff geteilten Bilder sei nicht auf den ersten Blick erkennbar, so der Richter. Gegen den hatte der Verteidiger, Marcus Pretzell, zu Beginn der Verhandlung noch einen Befangenheitsantrag gestellt. Pretzell kritisierte, der Richter habe die Pressefreiheit im Gericht durch strenge Auflagen eingeschränkt. Das Gericht lehnte den Antrag ab, der Richter durfte in dem Verfahren weiter entscheiden.
Seine Entscheidung kommentierte der Richter dann folgendermaßen: „Wir sind nicht die, die Gesetze erlassen. Ihnen muss klar sein, dass wir Gesetze auch nicht immer gut finden.“ Aber: „Mir ist klar, dass unser Internet voll ist mit sowas, und wir dem nicht Herr werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir werden solche Fälle weiterhin verfolgen“, kündigte der Richter an.
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