Noch vor einem Jahr schloss Friedrich Merz eine Reform der Schuldenbremse aus. Jetzt zeigt er sich bereit, die notwendigen Grundgesetzänderungen vorzunehmen – und das noch vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags. Denn: Laut der neuen Sitzverteilung gibt es keine für die Grundgesetzänderungen notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit mehr, 415 Sitze vereinen Union, SPD und Grüne hinter sich – 420 wären notwendig.
Weil AfD und Linke somit eine Sperrminorität haben (Apollo News berichtete) und letztere ihre Zustimmung im neuen Bundestag an die Bedingung knüpft, Merz solle mehr in soziale Infrastruktur investieren, möchte der CDU-Vorsitzende die Reform jetzt schnellstmöglich durchbringen. „Der 20. Deutsche Bundestag ist im Amt bis einschließlich 24. März. Das heißt also, wir haben noch vier Wochen Zeit, darüber nachzudenken“, sagte Merz auf einer Pressekonferenz am Montag.
Auch wenn abgewählt, ist der alte Bundestag formell noch im Amt, bis sich der neugewählte konstituiert hat. Dafür bleiben nach dem Grundgesetz 30 Tage Zeit. Im Schnelldurchgang wäre ein solcher Beschluss also möglich, Merz könnte mit diesem Manöver zwei Aufgaben auf einmal lösen: Einerseits könnten so die Verteidigungsausgaben weiter hochgefahren werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











