„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Auf diesen ersten Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes lässt sich die in diesen Tagen entbrannte Debatte um die Person Frauke Brosius-Gersdorf herunterbrechen.
Denn auch wenn Politiker der SPD, Grünen und Linken sowie einige Medienvertreter nun konstatieren, Brosius-Gersdorf sei Opfer einer rechten Schmutzkampagne geworden, die ihre Positionen zur Abtreibung falsch oder verkürzt wiedergegeben habe, ist eines unbestritten: Frauke Brosius-Gersdorf hat in ihren Rechtsgutachten zur Frage nach einer Legalisierung der Abtreibung eine zentrale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993 angegriffen. Und zwar jene, dass die mit dem Grundgesetz geschützte Menschenwürde darin eindeutig „schon dem ungeborenen menschlichen Leben“ zugesprochen wurde. Brosius-Gersdorf ist dieser Meinung nicht – und wird genau dafür kritisiert.
Frauke Brosius-Gersdorf hat sich natürlich nicht dafür ausgesprochen, Abtreibungen bis zur Geburt zu legalisieren. Das Gutachten der von der Regierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, an dem Frauke Brosius-Gersdorf beteiligt war, sieht eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs lediglich für die ersten Wochen nach der sogenannten Nidation, also der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut, vor. In dem Gutachten wird daran festgehalten, eine Abtreibung nach der 21. Schwangerschaftswoche, also ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fötus grundsätzlich schon in der Lage ist, unabhängig von der Mutter zu überleben, weiterhin als rechtswidrig zu bewerten.
Das war aber auch nie der Punkt. Sondern die Äußerungen der Juristin zur grundsätzlichen Betrachtung der Menschenwürde eines Embryos, die sich unter anderem in einem Protokoll einer Sitzung des Rechtsausschusses im Bundestag im Februar 2025 zur damals im Raum stehenden Gesetzesänderung zur Legalisierung der Schwangerschaft in den ersten Monaten nach der Empfängnis nachlesen lassen.
Dort erklärte Brosius-Gersdorf unter anderem: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Doch selbst wenn man anderer Meinung sei, argumentiert sie, werde die Menschenwürde des Embryos durch einen Schwangerschaftsabbruch „nicht verletzt“. Ihre Erklärung: „Der Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist.“
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