AfDler als Ratsmitglieder zweiter Klasse? Kommunalaufsicht sieht Brandmauer-Beschluss illegal

vor 9 Monaten

AfDler als Ratsmitglieder zweiter Klasse? Kommunalaufsicht sieht Brandmauer-Beschluss illegal
Bildquelle: Apollo News

Im Februar dieses Jahres beschloss der Rat der Stadt Dortmund, dass es keine gemeinsamen Abstimmungen mit der AfD geben darf. Wörtlich hieß es in dem Antrag, der von SPD und Grünen kurz nach der gemeinsamen Abstimmung von Union, FDP und AfD im Bundestag gestellt wurde: „Sollte sich abzeichnen, dass eine Mehrheit nur mit diesen Stimmen [den Stimmen der AfD; Anm. d. Red.] zustande kommt, wird auf eine Beschlussfassung verzichtet“. Dieser Antrag wurde von der zuständigen Kommunalaufsicht Arnsberg geprüft. Diese empfand es als rechtswidrig, dass mit dem Beschluss AfD-Ratsmitglieder quasi zu Mitgliedern zweiter Klasse degradiert werden.

Die Kommunalaufsicht forderte deswegen den Oberbürgermeister von Dortmund, den SPD-Oberbürgermeister Thomas Westphal, auf, den Beschluss offiziell zu beanstanden und aufzuheben. Darüber hinaus warfen sie ihm auch vor, dass dieser nicht von selbst den Beschluss beanstandet hat. Westphal weigerte sich jedoch tätig zu werden und verwies darauf, dass der Beschluss eine freiwillige Selbstverpflichtung sei, er also keine rechtlich bindende Wirkung hat. Die Kommunalaufsicht leitete wegen der Weigerung Westphals ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. In der letzten Stadtratssitzung hat der Dortmunder Stadtrat erneut über den Antrag abgestimmt. Dieser wurde, wie bereits im Februar dieses Jahres, mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP/Bürgerliste angenommen.

Gegenüber dem WDR teilte ein Sprecher der Kommunalaufsicht mit, dass die Kommunalaufsicht, sobald sie den Beschluss offiziell übermittelt bekommt, diesen aufheben werde. Dabei stützt sich die Kommunalaufsicht auf die Rechtsprechung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, das einen ähnlichen Beschluss der Stadt Kaarst aus dem Jahr 2020 gekippt hat. Die Stadt Dortmund kann gegen die Aufhebung des Beschlusses durch die Kommunalaufsicht Rechtsmittel einlegen, sodass der Brandmauer-Antrag vor Gericht verhandelt wird.

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