Wegen angeblichem Hitlergruß auf Wahlplakat: Landgericht verurteilt AfD-Politiker Wilko Möller zu Geldstrafe

vor 5 Monaten

Wegen angeblichem Hitlergruß auf Wahlplakat: Landgericht verurteilt AfD-Politiker Wilko Möller zu Geldstrafe
Bildquelle: NiUS

Ein Wahlplakat der AfD, das eine Familie unter einem schützenden „Dach“ aus erhobenen Armen zeigt, hat nun rechtliche Konsequenzen: Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den Brandenburger Landtagsabgeordneten Wilko Möller am Dienstag wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Die Richter folgten der Staatsanwaltschaft und verhängten eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 116 Euro, also insgesamt 11.600 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Möller kündigte an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Über das Urteil hatte die Märkische Oderzeitung (MOZ) zuerst berichtet.

Der Prozess, der seit dem 27. Januar lief, drehte sich um ein Plakat aus dem Brandenburger Landtagswahlkampf 2024. Darauf ist eine fünfköpfige Familie abgebildet: Die Eltern bilden mit ausgestreckten Armen ein Dach über ihren Kindern, untermalt vom Slogan „Wir schützen eure Kinder“. Die Anklage sah darin eine Anspielung auf den Hitlergruß, strafbar nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs.

Möller, der das Plakat gebilligt haben soll, wurde verurteilt. Der mitangeklagte Grafiker kam hingegen frei: Seine Vernehmung war fehlerhaft, da er zunächst nur als Zeuge gehört wurde und nicht über sein Schweigerecht belehrt worden war. Dadurch blieben seine Beiträge zur Plakatgestaltung „im Dunkeln“, so die Märkische Oderzeitung.

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