Künftig verlangt das Erzbistum Berlin von seinen Gemeinderäten eine schriftliche Bestätigung, dass sie sich aktiv gegen völkischen Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit engagieren, wie der RBB berichtet. Weiter heißt es in einer Erklärung auf der Website des Erzbistums, dass Kandidaten zukünftig erklären müssten, dass bei ihnen kein solcher Unvereinbarkeitsgrund vorliegt.
Im Falle einer falschen Angabe droht ein Ausschluss aus dem Amt. Diese Änderung wurde vom Diözesanrat am vergangenen Samstag beschlossen. Ein wesentlicher Punkt in der Erklärung ist, dass die Kandidaten nicht Mitglied von Parteien oder Organisationen sein dürfen, „die vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft werden.“ Damit orientiert sich das Erzbistum ausdrücklich an der Einschätzung des Verfassungsschutzes.
Faktisch bedeutet dies, dass eine AfD-Mitgliedschaft in Brandenburg mit einem Sitz im Gemeinderat unvereinbar ist, da die Partei in Brandenburg vom dortigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Dr. Karlies Abmeier, Vorsitzende des Diözesanrats, erklärte dazu: „Mit diesem Beschluss liegt die Verantwortung dort, wo sie hingehört. Alle, die in Gremien des Bistums mitwirken möchten und sich zur Wahl stellen, bekennen sich aktiv zu den Werten unserer Kirche.“
🔴 LIVESTREAM von OE24.TV











