Die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken am 9. Juni 2024 muss wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Zuvor hatte die Saarbrücker Zeitung darüber berichtet.
Damit bleibt die Entscheidung der Vorinstanz bestehen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte im Mai 2025 entschieden, dass die Wahl für ungültig erklärt werden muss. Hintergrund ist die Nichtzulassung der AfD zur Wahl.
Vor der Abstimmung waren im Namen der Partei zwei konkurrierende Wahlvorschläge eingereicht worden. Der zuständige Wahlausschuss ließ daraufhin keine der beiden Listen zu. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts war dieses Vorgehen rechtswidrig. In der Entscheidung heißt es, „ein Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung“ habe nicht vorgelegen. Vielmehr habe „nur ein zulassungsreifer Wahlvorschlag vorgelegen, der zur Wahl hätte zugelassen werden müssen“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











