Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hat, geht die Partei juristisch gegen die Einordnung vor. Am Montag reichte die Partei, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Höcker, eine Klage samt Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht Köln ein: Die Maßnahmen gegen die Partei seien „offensichtlich rechtswidrig“, heißt es dort.
Dem Bundesamt wird dabei unter anderem vorgeworfen, die Einstufung und die Bekanntgabe habe eine „negative Abschreckungswirkung“ vor der Partei selbst, aber auch eine negative Auswirkung „auf den demokratischen Willensbildungsprozess“, so steht es in der Begründung für die Klage, die Apollo News vorliegt.
Dadurch würde ein „nicht mehr wiedergutzumachender Schaden bei Wählern“ entstehen – „zumal dieser unmittelbar stattfindende staatliche Eingriff in den demokratischen Wettbewerb auch auf die in diesem Jahr (und zu Beginn des Jahres 2026) anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen einwirkt.“ Auf die Partei würde das letztlich negativ zurückfallen: „Insbesondere auch Spender, Interessenten und Mitglieder, v.a. Beamte, Soldaten und Richter, dürften sich nun von der Klägerin/Antragstellerin abwenden“, heißt es in der Klage.
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