Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul wurde nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein zugelassen – jetzt wehrt er sich auf dem Rechtsweg gegen den Ausschluss. Am vergangenen Freitag hat der AfD-Politiker, vertreten durch den Rechtsanwalt Christian Wirth, dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße einen Eilantrag vorgelegt. Er möchte durch eine einstweilige Anordnung des Gerichts doch noch auf den Wahlzettel für die am 21. September stattfindende Wahl aufgenommen werden.
Pikant: Am Montag startete die Antragsphase für Briefwähler. Weil Paul aber vom Wahlausschuss in Ludwigshafen – dem die derzeitige Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck vorsitzt – am 5. August mit sechs zu einer Stimme wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt wurde, wird er nicht in der Kandidatenliste aufgeführt. Dort sind nur die vier Anwärter von CDU beziehungsweise Freien Wählern, der SPD und Volt zu finden. Außerdem tritt ein SPD-Mitglied als parteilos an, weil er in seiner Partei nicht die nötige Zustimmung für eine Kandidatur erreichte.
Hier könnten Paul also Briefwahlstimmen verloren gehen. Dagegen vorgehen könnte er letztlich nur in einer Wahlprüfungsbeschwerde nach der Wahl – wäre er hier erfolgreich, müsste die Wahl wiederholt werden. Damit er noch vor der Wahl zugelassen wird, hat er sich jetzt unter Verweis auf Paragraf 123 der Verwaltungsordnung, wonach einstweilige Anordnungen erlassen werden können, „um wesentliche Nachteile abzuwenden“, an das Verwaltungsgericht gewendet.
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