AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes: Das mediale Vollversagen

vor etwa 1 Jahr

AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes: Das mediale Vollversagen
Bildquelle: NiUS

Schon die Nachricht über die Hochstufung war in ihrer Genese bemerkenswert: Als das Bundesamt für Verfassungsschutz am 2. Mai um 10:00 Uhr mit der Pressemitteilung an die Öffentlichkeit ging, vergingen zwei Minuten, bis der Spiegel vermeldete: „Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.“ Auf 16 Absätzen breiteten die Autoren Maik Baumgärtner, Ann-Katrin Müller und Wolf Wiedmann-Schmidt die Begründung des Verfassungsschutzes aus, zitierten aus dem Gutachten und gaben einordnenden Kontext. Elf Tage später, nachdem das 1108 Seiten lange Gutachten zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ endlich publik gemacht wurde, lässt sich resümieren: Die Berichterstattung im Spiegel markierte den Beginn eines blamablen medialen Umgangs mit dem Verfassungsschutz-Gutachten und der AfD-Einstufung, der sich quer durch die hiesige Medienlandschaft zog.

Denn natürlich war der Spiegel vorab informiert – und die Nachricht verbreitete sich auf Grundlage seines Artikels wie ein Lauffeuer: Dass die in Umfragen zweitstärkste Partei, die ein Viertel aller Wählerstimmen und ein Dutzend Millionen Wähler auf sich vereint, nun gesichert extremistisch sein soll, war ein großes Ding. Die Zeit analysierte: „Status der AfD: gesichert rechtsextrem. Umgang damit: offen.“ Noch am selben Tag forderte die taz: „Drei Wörter: AfD, Verbot, jetzt.“ Ihren Höhepunkt erreichte die Berichterstattung am Abend, als die ARD pünktlich zur Prime-Time um 20:15 Uhr einen Brennpunkt sendete. „Die Behörde hat ein Gutachten mit mehr als 1.000 Seiten erstellt und die Einstufung mit ‚der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei‘ begründet“, hieß es bei der ARD. Das Problem: Zu dem Zeitpunkt wusste niemand, was die Verfassungsschützer für ihr Dossier zusammengetragen hatten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

Schon damals, am 2. Mai, hätte man deshalb als Publizist skeptisch werden sollen: Wenn die scheidende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf den letzten Metern ihrer Amtszeit noch schnell ein solch brisantes Gutachten veröffentlicht – und kurz nach dessen Öffentlichwerden vor die Presse tritt –, sollte gerade der Zeitpunkt der Hochstufung hinterfragt werden. Wenn der Spiegel offenbar exklusiv die Information zugespielt bekommt und leakt, und die ARD diese in ihr Abendnachrichtenprogramm übernimmt, hätte man die politische Schlagseite der Berichterstattung infrage stellen müssen. Und wenn die deutsche Publizistik jene Hochstufung unisono dazu nutzt, ein Parteiverbot zu fordern, sollte man Skepsis walten lassen. „Ein AfD-Verbotsverfahren muss auf den Kabinettstisch“, postulierte etwa der Jusos-Vorsitzende Philipp Türmer unmittelbar nach der Berichterstattung. Die einstige CDU-Nachwuchshoffnung Tilman Kuban sprach sich sogar in einem Welt-Gastbeitrag für ein AfD-Verbot aus.

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