Nicht nur wollte das Bundesamt für Verfassungsschutz das „AfD-Gutachten“, das die Hochstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ geheim halten, die Bundesregierung hat auch noch über die Gründe für diese Geheimhaltung gelogen. Denn: Das Bundesinnenministerium verwies darauf, dass man dem 1108 Seiten starken Gutachten entnehmen könne, wie der Verfassungsschutz arbeite. Ex-Ministerin Faeser verwies auf „Quellen“, die geschützt werden müssten. Deshalb sei das Dokument eine Verschlusssache, wie es im Behördendeutsch heißt.
Wörtlich heißt es in einer Antwort des Innenministeriums (noch unter Ex-Innenministerin Nancy Faeser von der SPD) auf die parlamentarische Frage des AfD-Abgeordneten Bernd Schattner vom 5. Mai:
„Eine Veröffentlichung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Es handelt sich um ein behördeninternes Gutachten des BfV, das als Verschlusssache ,VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH‘ eingestuft ist. Das Gutachten ist keine bloße Sachverhaltsdarstellung, sondern beinhaltet Analysen und Bewertungen, die Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV zulassen, was einer Veröffentlichung entgegensteht.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











