Die Erosion, die Schieflage und der schleichende Verschleiß des Rechtsstaats in Deutschland lassen sich am Fall des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, exemplarisch nachzeichnen. Das Verstörende daran ist die staatliche Verbissenheit, mit der seit drei Jahren versucht wird, einen unzweifelhaft NICHT staatsfeindlichen Ex-Beamten zu kriminalisieren.
Das jüngste Kapitel dieser Farce findet sich in einem 64-seitigen Schriftsatz vom 9. Februar 2026 der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs (Streitsache 13 K 1795/24), der NIUS vorliegt und auf Seite 29 fast schon beiläufig vermerkt, „dass der inzwischen aufgelöste Phänomenbereich der ‚verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates‘ aufgrund der Entwicklungen nach seiner Einführung im Jahr 2021 an Bedeutung verloren“ habe.
Daran ist einiges bemerkenswert: Es beginnt damit, dass die „Delegitimierung“, mithin die Inzweifelziehung staatlicher Einrichtungen und Entscheidungen, Kernbestandteil grundgesetzlich geschützter Machtkritik ist und im Grunde niemals zu einem Deliktbereich hätte werden dürfen. Dass dieser nun aber in aller Stille wieder abgeschafft worden sein soll, wäre als Zeichen rechtsstaatlicher Reue und Fehlerkorrektur durchaus eine Meldung wert, wenn es denn stimmen würde. Auf der Webseite des Verfassungsschutzes führt diese bizarre Unterverdachtstellung des Bürgers weiterhin eine fröhliche Existenz.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











