Anfang Mai verkündete der Brandenburger Verfassungsschutz unter dubiosen Umständen die Hochstufung des dortigen AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“. Nachdem die AfD einen Eilantrag gegen die Hochstufung eingereicht hatte, wurde diese infolge einer Stillhaltezusage zunächst auf Eis gelegt. Doch nun ist die AfD in Brandenburg wieder offiziell als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft – denn sie hat ihre Klage gegen die Hochstufung zurückgezogen.
Die AfD hatte ihren Eilantrag gegen die Einstufung zurückgezogen, nachdem das Innenministerium den Verschluss des Einstufungsvermerks mit dem rechtlichen Vorgehen der Partei begründete – zuvor hatte die AfD eine Veröffentlichung des Dokuments gefordert. Nun soll der Vermerk geschwärzt erscheinen – die AfD habe keine Einverständniserklärungen der darin vorkommenden AfD-Funktionäre eingeholt, so der Verfassungsschutz.
Nach dem Rückzug des Eilantrags hat der Verfassungsschutz die Partei außerdem umgehend wieder auf den alten Stand hochgestuft. Gleichzeitig wurden mehrere Zitate aus dem internen Dokument über der Partei veröffentlicht. Am 14. August soll der Vermerk dann in geschwärzter Form veröffentlicht werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











