Die von Schwarz-Rot beschlossene Einführung der sogenannten „Aktivrente“ ist nach Einschätzung der AfD verfassungswidrig, weil sie Selbständige benachteiligt. Ein Bundestags-Gutachten bestätigt die Bedenken. Erleidet die Merz-Regierung mit ihrer „Aktivrente“ Schiffbruch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?
Der für Sozialversicherungen zuständige Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Lukas Rehm, kritisiert die Beschränkung eines steuerfreien Zuverdienstes in Höhe von 2.000 Euro nur auf Arbeitnehmer im Rentenalter scharf: „Eine steuerfreie Weiterarbeit im Alter darf nicht nur Angestellten zugutekommen – Selbstständige müssen gleichbehandelt werden. Jede Form der Benachteiligung wäre nicht nur unfair, sondern verfassungswidrig.“
Andere Experten und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages äußern ebenfalls Bedenken. Tenor: Die Neuregelung könnte den Gleichheitssatz verletzen, weil sie Rentner, die weiterarbeiten, besserstellt als andere Arbeitnehmer oder Selbstständige, die nicht in gleicher Weise profitieren.
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