Sächsische Staatsbedienstete, die Mitglieder der AfD sind, müssen unter Umständen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Grundlage dafür ist ein Handlungsleitfaden, der ein einheitliches Vorgehen für den Fall vorgibt, dass Zweifel an der Einhaltung der Pflicht zur Verfassungstreue bestehen. Dies bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums. Zuerst hatte die Freie Presse berichtet.
Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte das Papier bereits vor rund einem Jahr im Kabinett präsentiert. Anfang Januar wurde es anschließend an die zuständigen Behörden verteilt. Für die Polizei gilt der Leitfaden bislang nicht. Hier soll nach Angaben des Ministeriums eine gesonderte Regelung folgen.
Anwendbar ist die Vorgabe auf Beamte sowie Beschäftigte in Ministerien und nachgeordneten Landesbehörden. Sie richtet sich insbesondere an Führungskräfte und legt fest, wie mit Parteizugehörigkeiten umzugehen ist, wenn diese Parteien vom sächsischen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ bewertet werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











