Die zu Beginn der Pandemie eingeleitete Maskenbeschaffung hat ein kostenintensives Nachspiel für den Staat und den Steuerzahler. Weil das Bundesgesundheitsministerium, damals noch unter Jens Spahn, in Panik geriet und in einem Open-House-Verfahren Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen abschloss, wurde die Bundesrepublik mit Masken überschwemmt. Über 700 Firmen sollen Masken zum Festpreis von 4,50 Euro pro Stück geliefert haben.
Als aus Sicht des Gesundheitsministeriums zu viele Firmen an dem Prozess teilnahmen, weigerte es sich teilweise einfach, das Geld zu zahlen. Das Ministerium verwies auf verspätete oder fehlerhafte Lieferungen und kündigte die Lieferverträge. Daraufhin klagten die Firmen. Insgesamt stehen offene Forderungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro im Raum.
Nebenbei belaufen sich auch die Anwaltskosten des Bundesgesundheitsministeriums auf 73 Millionen Euro, wie aus einem Protokoll einer Haushaltsausschuss-Sitzung im Bundestag hervorgeht, berichtete die Wirtschaftszeitschrift Capital. Und die Prozesse sind bei weitem noch nicht abgeschlossen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











