Das schuldenfinanzierte 500-Milliarden-Euro-„Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“ scheint sich vom größten Wortbruch der Regierung Merz zum größten Betrug dieser Regierung zu entwickeln.
Denn: Wie immer mehr Wirtschaftsinstitute und nun auch die „Wirtschaftsweisen“ kritisieren, fließt ein Großteil der Gelder nicht wie versprochen und in Artikel 143h des Grundgesetzes verankert in zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur. Die Bundesregierung scheint sich hinter einer Formulierung des besagten Grundgesetz-Artikels verstecken zu wollen, der dafür sorgen könnte, dass CDU/CSU und SPD mit den Mega-Schulden machen können, was sie wollen – und sie könnten damit juristisch sogar recht haben.
In Absatz 1, Satz 1 von Artikel 143h heißt es wörtlich: „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.“ Klingt unmissverständlich danach, dass jeder einzelne Euro in zusätzliche Investitionen fließen muss.
Die Financial Times berichtet nun aber über eine Aussage aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), die sich auf den nächsten Satz bezieht, der da lautet: „Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird.“
Die „Financial Times“ berichtet darüber, dass mehrere Wirtschaftsinstitute der Bundesregierung einen unrechtmäßigen Umgang mit dem Sondervermögen vorwerfen.
Auf Anfrage der britischen Zeitung heißt es aus dem Klingbeil-Ministerium, dass das Grundgesetz vorschreiben würde, dass mindestens 10 Prozent des Kernhaushalts für Investitionen verwendet werden müssen. Und dann schreibt die Zeitung weiter über die Einlassung aus dem Finanzministerium: „Jeder darüber hinausgehende Betrag gilt als ,zusätzlich‘ und kann aus dem neuen 500-Milliarden-Euro-Infrastrukturfonds des Landes finanziert werden.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











