Das Ausmaß der Erhöhung ergibt sich aus dem sogenannten Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt regelmäßig veröffentlicht. Seit einer Reform im Jahr 2014 sind die Diäten der Bundestagsabgeordneten direkt an diese allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Steigen die Durchschnittslöhne in Deutschland, steigen entsprechend auch die Bezüge der Parlamentarier.
Bislang lag die monatliche Entschädigung bei 11.833,47 Euro, ab Juli erhöht sie sich auf 12.330 Euro. Damit überschreiten die Abgeordnetenbezüge erstmals dauerhaft die Marke von 12.000 Euro im Monat.
Eine gesonderte Abstimmung im Parlament ist für diese Anpassung nicht erforderlich: Zu Beginn der laufenden Legislaturperiode hatten die Abgeordneten beschlossen, die automatische Kopplung für die gesamte Mandatsdauer beizubehalten. Die jeweilige Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident veröffentlicht die neue Höhe lediglich formal als Drucksache – danach tritt die Anpassung in Kraft.
Reformwille - Welche Opfer müssen wir für den Aufschwung bringen? | #unterdenlinden











