Heino will nicht für Wahlkampf der AfD herhalten: Warum der Sänger jetzt juristisch gegen einen AfD-Mann vorgeht – und was sein Manager zur Debatte um Heimat und rechte Vereinnahmung sagt.
Sänger Heino (87) geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Dies erfolgte demnach, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark in Brandenburg vor der Landratswahl an diesem Sonntag mit Heino Wahlwerbung gemacht hatte und der Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nicht nachgekommen war. Der Sänger verlangt zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld.
Mit dieser Grafik wollte Teichner den Erfolg von Heino nutzen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











