Die Frau, die wegen einer Söder-Karikatur 800 Euro Strafe zahlen sollte, ist vom Landgericht Schweinfurt freigesprochen worden. Am 27. März wurde das Berufungsverfahren vor dem bayerischen Gericht verhandelt – schnell wurde klar: Der anwesende Staatsanwalt – ein anderer als noch in der ersten Instanz – hatte selbst kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. Das ist kurios, denn mit einem Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft den Fall wegen angeblicher Beleidigung von Markus Söder nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches selbst initiiert.
Die Behörde forderte ursprünglich eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro – also 2.500 Euro. Die Beschuldigte lehnte ab, weshalb es im Oktober 2024 zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schweinfurt kam. Dort senkte die Richterin die Strafhöhe zwar auf 40 Tagessätze zu je 20 Euro, also 800 Euro, ab, verurteilte die Frau aber dennoch wegen Politikerbeleidigung (mehr dazu hier).
Im September 2023 hatte die Beschuldigte ein Plakat mit einer Söder-Karikatur auf einer Demonstration lediglich 15 Minuten lang auf dem Rücken getragen, während ihr Lebensgefährte abwesend war. Der ist der Urheber der Karikatur und hatte das Plakat eigentlich während der Kundgebung getragen. Zu sehen war ein zugespitztes Abbild des bayerischen Ministerpräsidenten, aus dessen Kopf ein Mittelfinger ragt. Darüber stehen im Halbkreis die beiden Worte „Stoppt SöDDR“ geschrieben.
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