Der Abschluss des neuen Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst, der für die Beschäftigten im Bund und den Kommunen eine zweistufige Gehaltserhöhung mit sich bringt, führt auch für die höchsten Amtsträger des Landes zu steigenden Bezügen. In der vierten Verhandlungsrunde hatten sich die Arbeitgebervertreter des Bundes und der Kommunen mit der Arbeitnehmerseite, vertreten durch den Beamtenbund dbb und die Gewerkschaft Verdi, Anfang April auf die Erhöhungen geeinigt.
Rückwirkend ab April dieses Jahres steigen die Gehälter im öffentlichen Dienst um 3 Prozent, ab Mai 2026 dann noch einmal um 2,8 Prozent. Aufgrund ihres ohnehin schon hohen Grundgehalts profitieren der Bundespräsident und der Bundeskanzler von den Erhöhungen in besonderem Maße. Das Gehalt von Bundeskanzler Merz steigt beispielsweise von aktuell rund 20.675 Euro monatlich um 620 Euro auf 21.295 Euro und dann ab Mai um weitere 595 Euro auf 21.890 Euro.
Insgesamt kann sich Friedrich Merz also auf ein monatliches Gehaltsplus von rund 1.200 Euro freuen. Dazu kommt noch eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 12.271 Euro jährlich sowie weitere kleine Zuschläge. Darüber hinaus hat der Bundeskanzler noch einen Anspruch auf 50 Prozent seines Abgeordnetengehalts, da er auch Mitglied des Bundestags ist, sowie 75 Prozent der großzügigen Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete. Zusammen belaufen sich diese auf weitere 9.928 Euro im Monat.
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